Abstimmungs- und Wahlanordnung
Am Wochenende vom 07./08. März 2026 gelangen vier Eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung.
Urnengang vom 08. März 2026
Eidgenössische Abstimmung
1. Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf des Bundesbeschlusses über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (BBl 2025 2885 2886)
2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (BBl 2025 2887)
3. Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BBl 2025 2888)
4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung (BBl 2025 2033)
Die Volksinitiative (1) «Bargeld ist Freiheit» und der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) gelangen gemäss dem Verfahren nach Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung. Die Stimmberechtigten äussern sich dabei separat zur Volksinitiative und zum Gegenentwurf. Sie können den Vorlagen zustimmen oder diese ablehnen. In der Stichfrage können sie angeben, ob sie Volksinitiative oder Gegenentwurf vorziehen, falls beide von Volk und Ständen angenommen werden. Letztmals gelangte dieses Abstimmungsverfahren anlässlich der Volksabstimmung vom 28. November 2010 zur Anwendung («Ausschaffungsinitiative» und direkter Gegenentwurf).
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Urnenlokale und die Vorschriften auf dem Stimmrechtsausweis. Haben Sie Fragen dazu? Finden Sie Ihr Abstimmungscouvert nicht mehr oder haben Sie es unglücklicherweise ins Altpapier gelegt? Die Einwohnerdienste Wagenhausen stellen Ihnen gerne ein Duplikat aus (Tel. 052 742 82 59).
HINWEIS: ÄNDERUNG BEIM STIMMLOKAL IN ETZWILEN
Neu ist das Abstimmungslokal im Betriebsgebäude der SBB ("zum Lokgesicht" - westlich vom Bahnhofsgebäude, Eingang gleisseitig). Die Öffnungszeiten bleiben unverändert.