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Zurückschneiden von Grünhecken, Sträuchern und Bäumen

Termin: Bis Samstag, 4. Juli 2026

Liegenschaftsbesitzer haben gemäss Art. 42 des Gesetzes über Strassen und Wege den Termin einzuhalten.

Zurückschneiden Grünhecken, Sträucher und Bäume [pdf, 130 KB]

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