Zurückschneiden von Grünhecken, Sträuchern und Bäumen
Termin: Bis Samstag, 4. Juli 2026
Liegenschaftsbesitzer haben gemäss Art. 42 des Gesetzes über Strassen und Wege den Termin einzuhalten.
Zurückschneiden Grünhecken, Sträucher und Bäume [pdf, 130 KB]