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Gesamtrevision Kommunalplanung

Dokumente zur laufenden Gesamtrevision der Kommunalplanung

Öffentliche Auflage der Kommunalplanungsrevision Wagenhausen

Im Sommer 2021 wurden die ersten Entwürfe der Kommunalplanungsrevision Wagenhausen (Richt- und Rahmennutzungsplan / Baulinien- und Gewässerraumlinienpläne) zur öffentlichen Mitwirkung publiziert und dem Kanton zur Vorprüfung übergeben. Aus der Bevölkerung gingen rund 40 Rückmeldungen ein. Die Rückmeldungen des Kantons wurden der Gemeinde im Vorprüfungsbericht vom 23. Februar 2022 eröffnet.
Aufgrund der 1. Vernehmlassung und insbesondere der Vorprüfung wurden umfangreiche Abklärungen gemacht und diverse Gespräche mit Landeigentümern und den kantonalen Ämtern geführt. Diese führten teilweise zu erheblichen Anpassungen der Planungsinstrumente. Vor diesem Hintergrund fand im November und Dezember 2024 eine zweite Vernehmlassung statt, an der rund 23 Rückmeldungen eingingen.
Nach Jahren der Planungsarbeit, zahlreichen Besprechungen und Abklärungen sind die umfangreichen Planungsinstrumente nun bereit für die öffentliche Auflage. Gemäss Beschluss des Gemeinderates Wagenhausen vom 05.05.2025 werden öffentlich aufgelegt, bzw. bekannt gemacht:

Öffentliche Auflage / Bekanntmachung

Frist: Vom 16. Mai bis 4. Juni 2025

Hinweis zum Rechtsmittel:

  • Wer durch den revidierten Zonenplan, die Baureglementsänderungen, die Gewässerraumlinienpläne oder die revidierten Baulinienpläne berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Wagenhausen schriftlich und begründet Einsprache erheben.
  • Während der Bekanntmachungsfrist kann sich jedermann zum kommunalen Richtplan äussern. Einwendungen sind schriftlich an den Gemeinderat Wagenhausen zu richten und zu begründen. Der Gemeinderat nimmt zu den Einwendungen schriftlich Stellung.

Der Gemeinderat Wagenhausen
 

Gemäss Beschluss des Gemeinderates Wagenhausen werden zur Vernehmlassung publiziert:

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