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Bearbeitungsstand Steuererklärungen 2022

Veranlagung 2022

Wir nehmen den Versand der Steuererklärungsformulare 2023 zum Anlass, Sie über den Stand der für eine Mehrheit der Steuerpflichtigen offenen Veranlagungen 2022 zu informieren. Zuerst danken wir allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, die alljährlich pünktlich ihre Steuerbeträge abliefern. Die Steuern sind die Haupteinnahmequelle der öffentlichen Haushalte und bilden die finanzielle Grundlage für eine Vielzahl von Dienstleistungen.

Die Situation mit einem niedrigen Veranlagungsstand per Ende 2023 ist nicht nur für Sie, sondern auch für die Gemeinde Wagenhausen und die Steuerverwaltung Thurgau unbefriedigend und entspricht nicht unserem Leistungsauftrag. Der aktuelle Veranlagungsrückstand ist Resultat des massgeblichen Bevölkerungswachstums, dem akuten Fachkräftemangel einhergehend mit dem nicht länger aufschiebbaren Ersatz einer technologisch veralteten Veranlagungssoftware sowie der damit verbundenen jahrelangen personellen Unterbesetzung der Kantonalen Steuerverwaltung Thurgau.

Die Amtsleitung der Steuerverwaltung Thurgau hat die ihr möglichen Massnahmen eingeleitet, um den Rückstand aufzuholen. Diese Massnahmen werden ihre Wirkung mittelfristig entfalten. Die Veranlagungsexpertinnen und -experten der kantonalen Steuerverwaltung geben in Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern ihr Bestes, um die Veranlagungen so zeitnah wie möglich vorzunehmen. Damit der Steuererklärungseingang sichergestellt und Synergieeffekte genutzt werden können, sind wir Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung 2023 dankbar. Aufgrund einer fehlenden Veranlagung besteht kein Anrecht darauf, die Steuererklärung nicht einzureichen oder Steuerrechnungen nicht zu bezahlen.

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