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Adressauskünfte

Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt. Private Personen, Firmen oder Organisationen erhalten Auskünfte nur auf schriftliche Anfrage inklusive Interessennachweis. Die Adressauskunft ist kostenpflichtig.

Personendaten dürfen öffentlichen Organen nur bekannt gegeben werden, sofern:

1. das verantwortliche Organ hierzu gesetzlich ermächtigt ist oder

2. das empfangende Organ nachweist, dass es die Personendaten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe benötigt oder

3. der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat oder seine Zustimmung nach den Umständen vorausgesetzt werden darf.

Datum und Ort von Zuzug und Wegzug, vollständiger Name einer Person werden bekannt gegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Beilage eines Interessennachweises erforderlich).

Einwohnerdienste Wagenhausen
Telefon 058 346 82 51, E-Mail

Zuständige Abteilung