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KESB - Kindes- und Erwachsenen-Schutzbehörde

Aufgrund des auf Bundesebene revidierten Vormundschaftsrechts hatten die Kantone bis zum 1. Januar 2013 Zeit neue KESB zu schaffen. Sie sind für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Vormundschaft, Beistandschaft, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption und ähnliches mehr zuständig. Mit den KESB sollen fachlich kompetente und interdisziplinär zusammengesetzte Behörden mit richterlicher Unabhängigkeit geschaffen werden. Gemäss Entscheid des Grossen Rates wird pro Bezirk eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingesetzt.

Sekretariat Bezirk Frauenfeld  
Adresse

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Frauenfeld
Schönenhofstrasse 19
Postfach 2185
8500 Frauenfeld

Telefon 058 345 73 00

info.kef@tg.ch

https://kesb.tg.ch

Büroöffnungszeiten 08:00 bis 11:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr
Behörde  
Präsidentin Olivia Trepp
Mitglieder Simone Crameri
  Denise Dähler
  Ursula Mayerthaler
  Sybille Kaufmann
  Gabriel Petrik
  Jonas Schönenberger

Zuständige Abteilung