Fallwild (tote Tiere)
Tote Wildtiere (Dachs, Fuchs, Hase, Reh etc.) sind einem Jagdaufseher zu melden.
Falls dies eine Folge eines Unfalls ist, sind Sie meldepflichtig; andernfalls gilt dies als Fahrerflucht.
Sie können den Unfall bzw. die Kollision auch der Polizei, Tel. 117 melden; diese bieten die nötige Person auf.