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Fallwild (tote Tiere)

Tote Wildtiere (Dachs, Fuchs, Hase, Reh etc.) sind einem Jagdaufseher zu melden.

Falls dies eine Folge eines Unfalls ist, sind Sie meldepflichtig; andernfalls gilt dies als Fahrerflucht.
Sie können den Unfall bzw. die Kollision auch der Polizei, Tel. 117 melden; diese bieten die nötige Person auf.

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