Hundewesen
Gemeinderat Markus Nyffeler
Talacker 1
8259 Kaltenbach
| Tel. | 052 742 84 71 |
| Tel. | 052 741 41 73 |
Die Hundesteuer in unserer Politischen Gemeinde Wagenhausen beträgt im Jahr 2026 für einen Hund 120.00 CHF und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 190.00 CHF. Die Hundesteuer für das Kalenderjahr ist bis Ende März zu entrichten, wobei sich der Steuerbetrag jährlich ändern kann.
Wer einen Hund erwirbt, der älter als fünf Monate ist, hat diesen innert 30 Tagen bei der Politischen Gemeinde Wagenhausen zu melden.
Zudem muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchet werden. Welpen- und Junghundekurs werden anerkannt (Hundegesetz § 1b).
Für Hunde auf der Rassenliste muss vorgängig eine Bewilligung eingeholt werden (siehe Hundeverordnung § 7b).
- Details unter Veterinäramt Thurgau
- Informationen an Hundehalter 2025 [docx, 533 KB]
- Gesetz über das Halten von Hunden [pdf, 265 KB]
- Hundeverordnung [pdf, 281 KB]
- Ausbildung Hundehalter [pdf, 95 KB]
Chipleser für Hunde / Katzen
Aufgefundene Hunde und oftmals auch Katzen können mit dem Chipleser der Gemeinde identifiziert und der (besorgte) Besitzer benachrichtigt werden.
Ausleihe während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung, ausserhalb beim zuständigen Gemeinderat für Umwelt und Entsorgung (bzw. Hundewesen).