Hundewesen
Gemeinderat Markus Nyffeler
Hauptstrasse 45
8259 Kaltenbach
| Tel. | 058 346 82 63 |
| Tel. | 052 741 41 73 |
Die Hundesteuer in unserer Politischen Gemeinde Wagenhausen beträgt für einen Hund 100.00 CHF und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 150.00 CHF pro Jahr. Die Hundesteuer für das Kalenderjahr ist bis Ende März zu entrichten.
Wer einen Hund hält, der älter als fünf Monate ist, hat diesen innert 30 Tagen bei der Politischen Gemeinde Wagenhausen zu melden.
Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Welpen- und Junghundekurs werden anerkannt (Hundegesetz § 1b).
Für Hunde auf der Rassenliste muss vorgängig eine Bewilligung eingeholt werden (siehe Hundeverordnung § 7b).
- Details unter Veterinäramt Thurgau
- Informationen an Hundehalter 2025 [docx, 533 KB]
- Gesetz über das Halten von Hunden [pdf, 265 KB]
- Hundeverordnung [pdf, 281 KB]
- Ausbildung Hundehalter [pdf, 95 KB]
Chipleser für Hunde / Katzen
Aufgefundene Hunde und oftmals auch Katzen können mit dem Chipleser der Gemeinde identifiziert und der (besorgte) Besitzer benachrichtigt werden.
Ausleihe während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung, ausserhalb beim zuständigen Gemeinderat für Umwelt und Entsorgung (bzw. Hundewesen).