Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)
Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)
Allgemeines und Voraussetzungen
Seit Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Tarife für Wagenhausen
Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Gemeinde Wagenhausen bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die nachfolgend aufgeführten Pflegetarife.
Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohner der Gemeinde Wagenhausen ausgerichtet und entspricht den effektiven Restkosten gemäss Association Spitex privée Suisse (ASAP). Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen an freiberuflich tätige Pflegefachpersonen ist der Nachweis des Einsatzes des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare (ausgenommen sind Leistungen der isolierten Wundbehandlung, der Wochenbettbetreuung sowie der Stillberatungen).
Ansätze 2026
Es werden für das Jahr 2026 die unten definierten Ansätze bezahlt:
- CHF 8.75/h - Bedarfsabklärung/Beratung - Tarifstufe a
- CHF 22.15/h - Untersuchung/Behandlung - Tarifstufe b
- CHF 25.15/h - Grundpflege - Tarifstufe c
Abrechnungsvoraussetzungen
Bei der Restkostenabrechnung müssen folgende Angaben zwingend ersichtlich sein:
- Name des Leistungserbringers
- ZSR Nummer
- Bedarfsabklärungssystem RAI HC im Einsatz ja/nein
- Namen der Leistungsbezüger mit AHV-Nummer oder Geburtsdatum
- Total Minuten Tarif a, b und c
- Gesamtkosten, Anteil Krankenkasse - Anteil Patient/in
- Kontonummer
Für Ihren Einsatz in unserer Gemeinde bedanken wir uns herzlich!
Gemeinderat Wagenhausen